Impressum & Rechtliches

Firma Immobilien Concepte Hauck
Gartenäcker 4
96106 Ebern
Telefon Festnetz: +49 9531 45 45
mobil: +49 171 30 17 902
Internet info@immobilien-concepte-hauck.com
www.immobilien-concepte-hauck.com
Vertretungsberechtigt Christina Hauck
Helmut Hauck
Steuernummer 225/91086
Rechtliche Information Immobilien Concepte Hauck geht einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit nach § 34 c GewO nach.
Diese Erlaubnis wurde durch das Landratsamt Hassberge erteilt.
Gerichtsstand Amtsgericht Hassfurt


  1. Maklervertrag

    Der Maklervertrag mit der Immobilien Concepte Hauck kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des vorliegenden Objekt-Exposees und seiner Bedingungen oder von der Immobilien Concepte Hauck erteilten Auskünfte zustande.
  2. Angebot

    Das Angebot der Immobilien Concepte Hauck versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt. Zuwiderhandlungen verpflichten den Weitergebenden zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe, wenn ein Dritter den Hauptvertrag abschließt. Ist dem Auftraggeber das Angebot der Immobilien Concepte Hauck bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich spätestens jedoch nach acht Tagen der Immobilien Concepte Hauck schriftlich mitzuteilen.
  3. Doppeltätigkeit

    Die Immobilien Concepte Hauck ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages unentgeltlich sowie provisionspflichtig tätig zu werden.
  4. Inhalt der Angebote/Haftung

    Die Informationen zu den Immobilienangeboten erhält die Immobilien Concepte Hauck vom Eigentümer oder den jeweils angegebenen Stellen. Diese Angaben werden von der Immobilien Concepte Hauck ohne Übernahme einer Haftung für deren Richtigkeit weitergegeben. Sämtliche Angebote sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Verbindliche Zusagen der Immobilien Concepte Hauck zur Vertragsgelegenheit bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    Des Weiteren haftet die Immobilien Concepte Hauck nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen garantierter Eigenschaften. Bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Immobilien Concepte Hauck nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  5. Fälligkeit der Provision

    Die Provision wird fällig bei Abschluss eines wirksamen Hauptvertrages, der durch den Nachweis/Vermittlung der Immobilien Concepte Hauck zustande kam und ggf.des Eintritts eventuell darin vereinbarter aufschiebender Bedingungen oder bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind der Immobilien Concepte Hauck von dem Vertragspartner mitzuteilen.
  6. Provisionsanspruch

    Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot der Immobilien Concepte Hauck abweicht.
  7. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungen

    Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
  8. Vertragsabschluss

    Die Immobilien Concepte Hauck hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind der Immobilien Concepte Hauck umgehend bekanntzugeben.
  9. Gerichtsstand

    Gerichtsstand für Kaufleute ist Bamberg. Es gilt deutsches Recht.

  10. Salvatorische Klausel

    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein andere Teil aber wirksam.
    Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Partien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.


    Rechtlicher Hinweis
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